Rechtsprechung
BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung einer Straftat - Ermessenspielraum bei der Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung einer Straftat - Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung einer Straftat zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 02.08.1989 - 3 R 278/87
- BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87
Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Ob die Ausweisung eines bereits längere Zeit im Bundesgebiet lebenden Ausländers danach mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist oder nicht, hängt folglich ausschlaggebend von einer Würdigung der besonderen Umstände des konkreten Falles ab und führt deswegen regelmäßig und so auch hier nicht auf eine Rechtsfrage, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten läßt (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275).Namentlich kann nicht isoliert auf die Dauer des Aufenthalts abgestellt werden (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).
Ein siebenjähriger Aufenthalt ist nach dieser Rechtsprechung nicht von solchem Gewicht, daß er ohne Rücksicht auf die Gegebenheiten des Einzelfalles eine Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, wie sie hier verfügt worden ist, von vornherein ausschließt (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - a.a.O.).
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Im Rahmen dieser Abwägung sind u.a. die Aufenthaltsdauer, eine etwaige Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen sowie die Schwierigkeiten, die eine Rückkehr in den Heimatstaat auslösen würde, von Bedeutung (vgl. z.B. Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 114).Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist im übrigen geklärt, daß auch Ausweisungen zu generalpräventiven Zwecken nicht nach längerem Aufenthalt ohne weiteres ausgeschlossen sind (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O.).
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Diese Grundsätze, von denen das Berufungsgericht ausgegangen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 35, 291; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - NVwZ 1989, 768).Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist im übrigen geklärt, daß auch Ausweisungen zu generalpräventiven Zwecken nicht nach längerem Aufenthalt ohne weiteres ausgeschlossen sind (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76];… Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Dafür gibt insbesondere ihr Hinweis auf die Urteile des beschließenden Senats vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 = VerwRspr. 19, 964) und vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61) nichts her.Das Urteil des beschließenden Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - (…a.a.O.), auf das er sich bezieht, befaßt sich nach dem oben Ausgeführten mit den Sondervorschriften für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten.
- BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Diese Grundsätze, von denen das Berufungsgericht ausgegangen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 35, 291; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - NVwZ 1989, 768). - BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Des weiteren sind die familiären Belange des Ausländers mit dem ihnen zukommenden Gewicht (Art. 6 Abs. 1 GG) in die Abwägung einzubeziehen (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78
Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Ausweisung aufgrund des Ergebnisses einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen, was einschließt, daß kein Mißverhältnis zwischen dem strafrechtlich abgeurteilten Tatgeschehen und den durch die Ausweisung für den Ausländer eintretenden Folgen bestehen darf (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]). - BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Diese Grundsätze, von denen das Berufungsgericht ausgegangen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 35, 291; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - NVwZ 1989, 768). - BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Rechtsschranke des Ermessens läßt sich grundsätzlich nur aufgrund einer solchen Abwägung im Einzelfall konkretisieren (vgl. für einen anderen Zusammenhang Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - NVwZ 1989, 759). - BVerwG, 21.02.1980 - 3 C 123.79
Lebensmittel - Kenntlichmachung - Abgabe aus Automaten - Abgabe an Verbraucher - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Diese Grundsätze, von denen das Berufungsgericht ausgegangen ist, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 35, 291; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - NVwZ 1989, 768). - BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73
Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur …
- BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67
Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …
- BVerwG, 05.08.1991 - 1 B 38.91
Ausweisung eines ausländischen Staatsbürgers kurz vor dem Erreichen des …
Die vom Verhältnismäßigkeitsprinzip geforderte Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles schließt es vielmehr aus, bestimmte Aufenthaltszeiten gerichtlich festzulegen, nach deren Ablauf es nicht mehr zulässig ist, einen Ausländer aus Anlaß von bestimmten Straftaten spezial- oder generalpräventiv auszuweisen (vgl. Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 148.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 120).Schließlich ist anerkannt, daß eine Ausweisung bereits dann nicht ausgeschlossen ist, wenn der Ausländer nur wegen einer einzigen - möglicherweise nur im Affekt begangenen - Straftat verurteilt worden ist (Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 148.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Ob eine Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist oder nicht, hängt ausschlaggebend von einer Würdigung und Abwägung der besonderen Umstände des konkreten Falles ab und führt deswegen regelmäßig und so auch hier nicht auf eine Rechtsfrage, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten läßt (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275; Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 148.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 120). - BVerwG, 27.07.1990 - 1 B 119.90
Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - …
Wie der Rechtsprechung des Senats zu entnehmen ist, geht es bei der Zugrundelegung generalpräventiver Gesichtspunkte nicht um eine Disziplinierung oder gar um eine zweite Verurteilung des Betroffenen, sondern entsprechend dem ordnungsrechtlichen Zweck der Ermächtigung des § 10 Abs. 1 AuslG darum, mit der Ausweisung unbeschadet der damit verbundenen Nachteile für den Betroffenen künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit vorzubeugen (Beschluß vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 148.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 120).